Bis zu 6.000 € Förderung für E-Autos, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
Jetzt von staatlicher E-Mobilitätsprämie profitieren!
Der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität wird ab 2026 noch attraktiver:
Mit der staatlichen E-Mobilitätsförderung können Sie sich beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos (BEV), Plug-in-Hybrids (PHEV) oder Fahrzeuge mit Range Extender (REEV) eine Prämie von bis zu 6.000 € sichern. Besonders Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren von den neuen Förderkonditionen.
Unser Autohaus unterstützt Sie dabei, Ihr förderfähiges Wunschfahrzeug  und ein für Sie passendes Angebot zu finden.
Jetzt informieren – wir beraten Sie gern persönlich!
Das Bundesumweltministerium stellt eine Seite mit allen Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung bereit welche fortlaufend aktualisiert wird:
 https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Anspruchsberechtigte:
Privatpersonen (keine Unternehmen).
Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben.
Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet
EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
Rein batterieelektrisch, Plug-in-Hybrid und Fahrzeuge mit Range Extender
Fahrzeug muss ein erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeug sein
Art & Höhe der Förderung:
Basisförderung: 3.000 € für reine Elektrofahrzeuge und 1.500 € für Plug-In Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender.
pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
Soziale Staffelung:
plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
Die Mindesthaltedauer ist auf 36 Monate ab Erstzulassung festgelegt.
Start der Förderung:
Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich
Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.
Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Warum lohnt sich der Umstieg jetzt?
Ein elektrisches oder teilelektrisches Fahrzeug bietet viele Vorteile:
Niedrige Betriebskosten
Moderne, effiziente Motorentechnologien
Klimafreundliche Mobilität
Attraktive Wartungs- & Serviceangebote
Zukunftssicher – besonders mit der neuen staatlichen Förderung
Jetzt im Autohaus informieren!

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